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Rechtsfachwirt – Was ist das?

Von Irena Strobach, Vorstandsmitglied des Forums Deutscher Rechtsfachwirte e.V., Leimen

In den letzten Jahren begegnet man im juristischen Arbeitsbereich immer häufiger der Tätigkeits- oder gar Berufsbezeichnung „Rechtswirt/in“ bzw. „Rechtsfachwirt/in“. Die wenigsten wissen jedoch, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt. Welche Qualifikation hat ein/e Rechtsfachwirt/in? Wie und wo wird man das? Welche Aufgaben hat ein/e Rechtsfachwirt/in in der Praxis?

1. Qualifikation

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Anwalts- und Notarbüros, die sich nach ihrer Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten noch weiterbildeten, gab es viele Jahre lang kein einheitliches Berufsbild. Es existierte eine Vielzahl von Fortbildungsangeboten: Rechtsanwaltskammern führten Bürovorsteher-Lehrgänge durch, verschiedene Fachhochschulen boten Fernstudiengänge für Rechtswirte oder -fachwirte an, die Bundesvereinigung der Rechtsanwalts- und Notarangestellten (RENO) organisierte Rechtswirtstudiengänge in Bad Münstereifel. Manch einer war auch Bürovorsteher kraft Amtes, weil er eben dem Anwalts- und/oder Notarbüro vorstand, ohne hierfür eine zusätzliche Ausbildung absolviert zu haben.

Um diesem Durcheinander ein Ende zu machen, setzten sich das 1998 gegründete Forum Deutscher Rechtswirte (mehr Informationen unter www.rechtswirtforum.de) und der RENO-Bundesverband in Kooperation mit einigen Rechtsanwaltskammern für die Förderung eines bundeseinheitlich anerkannten Berufsbildes ein. Dieses Ziel wurde mit dem Erlass der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23. 8. 2001(BGBl I, 2250) erreicht. Dem zugehörigen Fortbildungsprofil (nachzulesen auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/html/FPdeutschRfW.htm) kann man auch entnehmen, was ein Rechtsfachwirt kann und welche Aufgaben ihm in der Anwaltskanzlei zukommen. Hier heißt es unter anderem: „Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten. Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgen Handlungsbereichen:

 Büroorganisation und -verwaltung,

 Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,

 Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,

 Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.“

2. Ausbildung

Ausbildungsgänge zur Erreichung der Qualifikation „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ werden mittlerweile von den meisten Anbietern der früheren Bürovorsteherlehrgänge durchgeführt, insbesondere also von vielen Rechtsanwaltskammern (z. T. in Zusammenarbeit mit der Hans Soldan GmbH). Selbstverständlich veranstaltet auch der RENO-Bundesverband Studiengänge an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel. Darüber hinaus bieten weitere Bildungseinrichtungen wie das Fernstudieninstitut der Technischen Fachhochschule (TFH) Berlin, die Weiterbildungsakademie Dresden oder die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie entsprechende Seminare bzw. Lehrgänge an.

Dauer und Gestaltung der – in jedem Falle berufsbegleitenden – Kurse sind jedoch sehr verschieden, zum Teil findet die Ausbildung über anderthalb bis zwei Jahre jeweils an ein oder zwei Tagen in der Woche (zumeist Freitag/Samstag) statt, zum Teil hat sie die Form eines etwa zweijährigen Fernstudiums mit Präsenzphasen in unterschiedlichen Abständen.

Gemeinsam ist allen, dass sich die Ausbildungsinhalte an den in § 4 der oben erwähnten Verordnung festgeschriebenen Prüfungsinhalten orientieren und die Ausbildung mit einer „öffentlich-rechtlichen Prüfung“ endet; in der Regel ist dies eine Prüfung vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Hierauf sollte jeder achten, der eine solche Weiterbildung anstrebt. Denn nach wie vor gibt es auch Seminaranbieter, die mit dem Abschluss als „Rechtswirt/in“ bzw. „Rechtsfachwirt/in“ werben, deren Kurse jedoch nicht mit dem staatlich anerkannten Berufsabschluss enden, sondern lediglich mit einem Zertifikat der entsprechenden Bildungseinrichtung.

3. Arbeitsgebiete

In der täglichen Praxis übernehmen Geprüfte Rechtsfachwirte ganz unterschiedliche Aufgaben. Auf Grund ihrer Qualifikation sind Sie in der Lage, sowohl Verwaltungsverantwortung zu tragen  (Büroorganisation/-leitung, Buchhaltung, Personalwesen, Lehrlingsausbildung), als auch eigenständige Sachbearbeitung zu leisten, dies insbesondere in den Bereichen Kosten- und Gebührenrecht sowie Zwangsvollstreckung/Inkasso, aber beispielsweise auch in Verkehrsunfallsachen, bei der Wohnungseigentumsverwaltung, in Insolvenzabteilungen usw. Dabei haben Rechtsfachwirte in den Bereichen, in denen sie ausgebildet sind, teilweise umfassenderes Wissen als viele Juristen. Darüber hinaus verfügen sie über Kenntnisse in der juristischen Methodenlehre und der Anwendung von Rechtsnormen, was sie in die Lage versetzt, auch gutachterliche Prüfungen durchzuführen – natürlich vor allem in ihren „Spezialgebieten“ Kosten- und Zwangsvollstreckungsrecht.

Eine „billige Alternative“ zum angestellten Juristen ist der Rechtsfachwirt deshalb keinesfalls. Natürlich gibt es Fachgebiete, die nicht zu seinem Ausbildungsprofil gehören und den Juristen vorbehalten sind. Er kann den Anwalt (oder auch Assessor) nicht ersetzen, wohl aber ergänzen. Wer eine/n Rechtsfachwirt/in beschäftigt, darf sicher sein, eine gut ausgebildete Fachkraft zu haben, die kompetent und mit Sachverstand agiert. Und schon allein die Tatsache, dass jemand sich den Mühen des berufsbegleitenden Studiums unterzogen hat, spricht dafür, dass man es mit einem engagierten Menschen zu tun hat, der mit seinem Fachwissen stets auf der Höhe der Zeit sein will und bereit ist, dafür auch Freizeit zu opfern.

Große Wirtschaftsunternehmen haben bereits erkannt, welches Potenzial Mitarbeiter mit dieser Qualifikation bieten und schreiben gezielt Stellen für Geprüfte Rechtsfachwirte aus. Bleibt zu hoffen, dass auch die Anwaltschaft diesen neuen Berufsstand schätzen lernt.


NJW-aktuell Heft 40/2004, Seite XVI



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